Regeste
Willkür. Anspruch auf Lohn im Krankheitsfall (Art. 335 OR).
Anrechnung des von einer Krankenkasse bezahlten Krankengeldes auf den vom Arbeitgeber geschuldeten Lohn (Art. 130 Abs. 1 KUVG).
Die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers kann unter gewissen Voraussetzungen durch Kollektivvertrag durch die von einer Krankenkasse geleistete Taggeldentschädigung abgelöst werden.