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323 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://103-II-218
  1. 103 II 218
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    37. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 29. September 1977 i.S. Borer gegen Borer
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Abs. 1 OG. Die Vereinigung von Berufung und staatsrechtlicher Beschwerde in einer gemeinsamen Eingabe ist nur zulässig, wenn die beiden Rechtsmittel äusserlich klar auseinandergehalten und auch inhaltlich nicht vermengt werden.
  2. 101 IV 247
    Relevanz
    55. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 4. Juli 1975 i.S. J. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 269 BStP. Die Vereinigung von Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtlicher Beschwerde in einer gemeinsamen Eingabe ist nur zulässig, wenn die beiden Rechtsmittel auseinandergehalten und getrennt behandelt werden (Erw. 1). 2. Art. 397 StGB. Die W...
  3. 114 Ia 207
    Relevanz
    33. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 3. März 1988 i.S. B. gegen D. (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 55 Abs. 1 lit. c und Art. 90 Abs. 1 lit. b OG. Missbrauch von Rechtsmitteln, deren Begründung äusserlich zwar auseinandergehalten, inhaltlich aber vermengt wird und sich weithin deckt. Offengelassen, ob deswegen auf eine staatsrechtliche Beschwerde...
  4. 115 II 396
    Relevanz
    71. Beschluss der I. Zivilabteilung vom 19. September 1989 i.S. T. AG gegen Kollektivgesellschaft M. und H. AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 55 Abs. 1 lit. c und Art. 90 Abs. 1 lit. b OG. Begründungsanforderungen an Berufung und konnexe staatsrechtliche Beschwerde. Nichteintreten auf beide Rechtsmittel, wenn sie missbräuchlich mit einer im wesentlichen übereinstimmenden Begründung verse...
  5. 113 IV 45
    Relevanz
    13. Urteil des Kassationshofes vom 16. März 1987 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 269 BStP, Art. 90 OG. Werden zwei identische Rechtsschriften einmal als staatsrechtliche Beschwerde und einmal als eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht, in welchen kunterbunt die Verletzung eidgenössischen Rechts sow...
  6. 111 II 358
    Relevanz
    70. Urteil der I. Zivilabteilung vom 17. Dezember 1985 i.S. Thurgauischer Malermeisterverband und Mitbeteiligte gegen Max Beerli AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Gesamtarbeitsvertrag; Feststellungsklage der Arbeitnehmerverbände. 1. Art. 55 Abs. 1 lit. c OG. Ob der Richter von den Begehren der Parteien abweichen darf, ist eine Frage des kantonalen Rechts, dessen Verletzung nicht mit der Berufung gerügt werden kan...
  7. 104 IV 68
    Relevanz
    22. Urteil des Kassationshofes vom 31. Mai 1978 i.S. S.-Versicherungsgesellschaft und M.-Bank gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich und F.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 269 BStP. Die Vereinigung von Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtlicher Beschwerde in einer gemeinsamen Eingabe ist nur zulässig, wenn beide Rechtsmittel hinsichtlich Antrag und Begründung klar auseinandergehalten werden (Erw. 2). 2. Art. 271...
  8. 116 II 92
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 20. März 1990 i.S. H. gegen P. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 55 Abs. 1 lit. c OG. Gesetzliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung. Wer eine Berufung und eine kantonale Nichtigkeitsbeschwerde mit einer im wesentlichen übereinstimmenden Begründung versieht, setzt sich dem Vorwurf des Missbrauchs von Rech...
  9. 99 II 99
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    15. Urteil der I. Zivilabteilung vom 25. April 1973 i.S. Phoenix SA gegen Nautilus SA
    Regeste [D, F, I] Bundesgesetz vom 23. September 1953 über die Seeschiffahrt unter der Schweizerflagge (SSG) Art. 111 SSG. Die Ablieferung im Sinne dieser Bestimmung ist gleichbedeutend der Überführung... nach Art. 3 § 6 des Brüsseler Übereinkommens vom 25. August 1924 (...
  10. 88 II 341
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    47. Urteil der I. Zivilabteilung vom 16. Oktober 1962 i.S. Esteve Hermanos SA de C. V. gegen Bank Hofmann AG
    Regeste [D, F, I] Art. 1OR. Auslegung von Bedingungen eines Akkreditivs, besonders im Hinblick auf Art. 9, 10 Abs. 2 und 20 der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive der Internationalen Handelskammer.

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