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172 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://103-V-177
  1. 103 V 177
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    40. Urteil vom 27. Dezember 1977 i.S. Michel gegen Eidgenössische Militärversicherung und Versicherungsgericht des Kantons Basel-Landschaft
    Regeste [D, F, I] Art. 4 und 5 MVG. Zur Haftung der Militärversicherung für Zahnschäden (Zusammenfassung und Präzisierung der Rechtsprechung).
  2. 112 V 201
    Relevanz
    36. Urteil vom 19. Juni 1986 i.S. Zürich Versicherungsgesellschaft gegen Koller und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 1 UVV: Unfallbegriff. - Merkmal des ungewöhnlichen äusseren Faktors (Zusammenfassung der Rechtsprechung; Erw. 1). - Das Abbrechen eines Zahnes beim Essen eines selbstgebackenen Kirschenkuchens, der mit nicht entsteinten Früchten zubereitet w...
  3. 149 V 218
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Urteil der IV. öffentlich-rechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Helsana Unfall AG (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 8C_125/2023 vom 8. August 2023
    Regeste [D, F, I] Art. 4 ATSG; Art. 6 Abs. 1 UVG; Zahnschaden beim Beissen auf einen Stein, der sich in einem abgepackten verzehrfertigen Salat befand; Kausalzusammenhang; krankhafter Vorzustand; Gelegenheits- und Zufallsursache. Hält ein bereits behandelter Zahn einer p...
  4. 114 V 169
    Relevanz
    35. Urteil vom 15. August 1988 i.S. H. gegen Schweizerische Krankenkasse Helvetia und Versicherungsgericht des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 1 UVV, Art. 14 Abs. 2 Vo III: Kausalzusammenhang beim unfallbedingten Zahnschaden. Die Adäquanz des Kausalzusammenhangs zwischen dem als Unfall zu qualifizierenden Abbrechen eines Zahnes beim Beissen auf eine Nussschale im Nussbrot und dem e...
  5. 97 V 99
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Urteil vom 11. Mai 1971 i.S. S. gegen Eidgenössische Militärversicherung und Versicherungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 4 MVG. Es genügt die blosse Feststellung irgendwelcher Beschwerden oder Symptome während des Dienstes, wenn diese Erscheinungen wahrscheinlich mit der geltend gemachten Gesundheitsschädigung zusammenhängen.
  6. 105 V 93
    Relevanz
    22. Urteil vom 2. Mai 1979 i.S. M. gegen Eidgenössische Militärversicherung und Versicherungsgericht des Kantons Solothurn
    Regeste [D, F, I] Art. 108 Abs. 2 und 132 OG. Wird in einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Nichteintretensentscheid der Vorinstanz ein materieller Beschwerdeantrag gestellt, so umfasst dieser auch das Begehren, die Vorinstanz habe auf die Sache einzutreten (Er...
  7. 122 V 28
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    5. Urteil vom 22. Januar 1996 i.S. S. gegen Bundesamt für Militärversicherung und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 98 f. MVG, Art. 12 aMVG, Art. 109 MVG: Übergangsrecht. Ist es bis zum Inkrafttreten des revidierten MVG vom 19. Juni 1992 zum Erlass lediglich des (nicht ausdrücklich angenommenen) Vorschlages, nicht aber der Verfügung gekommen (vgl. Art. 12 aMVG),...
  8. 101 V 161
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    33. Urteil vom 9. Juli 1975 i.S. Eidgenössische Militärversicherung gegen Knoll und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Die Haftung der Militärversicherung für Gesundheitsschäden, die der einrückende Wehrmann ordnungsgemäss meldet, ohne aber entlassen zu werden (Art. 5 Abs. 3 MVG), setzt nicht voraus, dass seine Entlassungsbedürftigkeit damals erkennbar gewesen sei.
  9. 111 V 370
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    66. Urteil vom 29. November 1985 i.S. X. gegen Bundesamt für Militärversicherung und Zivilgericht des Kantons Glarus
    Regeste [D, F, I] Art. 4 bis 6 MVG. - Macht der Versicherte einen Rückfall oder Spätfolgen einer im Dienst in Erscheinung getretenen und gemeldeten oder sonstwie festgestellten Gesundheitsschädigung geltend, so haftet die Militärversicherung nach Art. 4 und 5 MVG, wenn z...
  10. 104 V 168
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil vom 4. August 1978 i.S. W. gegen Eidgenössische Militärversicherung und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 1 Abs. 1 Ziff. 3 lit. a und Art. 3 MVG. Die Sekretäre der sanitarischen Untersuchungskommissionen sind nur während der Dauer der einzelnen Aushebung bzw. sanitarischen Musterung versichert.

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