Regeste
Bundesrechtliche Verfahrensvorschriften in aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsprozessen (Art. 759 Abs. 2 OR).
Kosten- und Entschädigungsfolgen, wenn mehrere Beteiligte gemeinsam für den Gesamtschaden eingeklagt wurden (Präzisierung der Rechtsprechung).