Regeste
Zusammenfallen von Renten der In validenversicherung mit solchen der obligatorischen Unfallversicherung oder Militärversicherung (Art. 45 Abs. 1 IVG und Art. 39bis Abs. 4 IVV).
Kürzungsverfahren, wenn die Ehefrau nach Art. 33 Abs. 3 IVG Anspruch auf die halbe Ehepaarrente hat.