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169 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://104-V-173
  1. 104 V 173
    Relevanz
    41. Auszug aus dem Urteil vom 17. April 1978 i.S. Zaccaria gegen Kantonales Arbeitsamt Solothurn und Kantonale Rekurskommission für Arbeitslosenversicherung Solothurn
    Regeste [D, F, I] Rückerstattung unrechtmässig bezogener Arbeitslosenentschädigungen (Art. 35 Abs. 1 AlVG). Der Begriff der grossen Härte ist gleich auszulegen wie der gleichlautende Begriff in Art. 47 Abs. 1 AHVG und Art. 79 Abs. 1 AHVV.
  2. 116 V 290
    Relevanz
    44. Arrêt du 4 juillet 1990 dans la cause Office fédéral de l'industrie, des arts et métiers et du travail contre T. et Commission cantonale vaudoise d'arbitrage pour l'assurance-chômage
    Regeste [D, F, I] Art. 95 Abs. 2 AVIG, Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 79 Abs. 1 AHVV, 163 ZGB: Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen, Erlass und Verrechnung. - Das Einkommen des Ehegatten des rückerstattungspflichtigen Versicherten ist zu berücksichtigen beim Ents...
  3. 107 V 180
    Relevanz
    39. Urteil vom 25. August 1981 i.S. Levy gegen Arbeitslosenkasse des Christlichen Holz- und Bauarbeiterverbandes der Schweiz und Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 36 AlVG und 28 Abs. 2 AlVV. Art. 28 Abs. 2 AlVV findet auch auf den Beruf des Skilehrers Anwendung (Bestätigung der Praxis; Erw. 1). Art. 35 Abs. 1 AlVG, Wiedererwägung formell rechtskräftiger Verfügungen. Rückerstattung zu Unrecht bezogener Arbeit...
  4. 108 V 167
    Relevanz
    36. Auszug aus dem Urteil vom 28. September 1982 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen Beyeler und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 50 Abs. 1 und 2 AlVG. Zur Verpflichtung der Verwaltung, wegen Neuentdeckung erheblicher Tatsachen oder Beweismittel auf eine formell rechtskräftige Verfügung zurückzukommen. Geltung dieses Grundsatzes auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung.
  5. 108 V 58
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Urteil vom 30. September 1982 i.S. Meier gegen Ausgleichskasse des Kantons Luzern und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 AHVG. - Eine grosse Härte im Sinne der Gesetzesbestimmung liegt vor, wenn zwei Drittel des anrechenbaren Einkommens (und der allenfalls hinzuzurechnende Vermögensteil) die nach Art. 42 Abs. 1 AHVG anwendbare und um 50% erhöhte Einkommensg...
  6. 104 V 207
    Relevanz
    51. Auszug aus dem Urteil vom 25. September 1978 i.S. Keiser gegen Arbeitslosenversicherung des Kantons Zug und Verwaltungsgericht des Kantons Zug
    Regeste [D, F, I] Art. 24 Abs. 2 lit. c und Art. 26 Abs. 1 AlVG. Um Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung begründen zu können, muss der Verdienstausfall Folge eines Arbeitsausfalles sein. Verzichtet ein Arbeitnehmer auf die Entlöhnung geleisteter Arbeitsstunden, so gibt...
  7. 116 V 12
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil vom 23. Januar 1990 i.S. Ostschweizerische AHV-Ausgleichskasse für Handel und Industrie gegen E. und Rekurskommission des Kantons Thurgau für die AHV
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 79 Abs. 1 AHVV: Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen. Umfang des Erlasses, wenn die Rückerstattungssumme durch das die massgebliche Einkommensgrenze übersteigende anrechenbare Einkommen nur teilweise gedeckt ist.
  8. 110 V 382
    Relevanz
    62. Auszug aus dem Urteil vom 31. Juli 1984 i.S. Trägerschaft der Industrie-Arbeitslosenkasse Winterthur gegen Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit und Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
    Regeste [D, F, I] Art. 49 Abs. 1 AlVG, Art. 22 Abs. 3 AlVB, Art. 60 ff. AlVV. - Der Kassenträger haftet nicht nur dann, wenn sich eine Auszahlung materiell als unrichtig erweist (materielle Beanstandung), sondern auch dann, wenn die für die Überprüfung der Rechtmässigkei...
  9. 107 V 79
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Urteil vom 21. April 1981 i.S. Schönenberg gegen Ausgleichskasse des Schweizerischen Baumeisterverbandes und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 AHVG. Eine grosse Härte im Sinne der Gesetzesbestimmung liegt vor, wenn das anrechenbare Einkommen die nach Art. 42 Abs. 1 AHVG anwendbare und um 50% erhöhte Einkommensgrenze nicht erreicht (Änderung der Rechtsprechung).
  10. 126 V 48
    Relevanz
    10. Urteil vom 21. Januar 2000 i. S. Staatssekretariat für Wirtschaft gegen H. und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 AHVG; Art. 79 Abs. 1bis, 1ter und 1quater AHVV; Art. 95 Abs. 2 AVIG: Erlassvoraussetzung der grossen Härte. Ab 1. Januar 1997 sind bei der Prüfung der für den Erlass von Rückforderungen der Arbeitslosenversicherung vorausgesetzten grossen...

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Beispiel: Baubewilligung -Gewässerschutz