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46 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://105-IV-197
  1. 105 IV 197
    Relevanz
    53. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 7. September 1979 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 1 StGB. Zuhälterei. Begriff der Ausbeutung.
  2. 106 IV 261
    Relevanz
    67. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 3. Oktober 1980 i.S. E. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 1 StGB. Zuhälterei. Begriff der Ausbeutung. 1. Ausbeutung setzt nicht notwendig voraus, dass der Täter auf die Dirne irgendeinen Druck ausübt, sie zur Gewerbsunzucht direkt veranlasst oder zu finanziellen Leistungen zwingt (E. 2). 2. Der U...
  3. 110 IV 32
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. Februar 1984 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau gegen X. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 1 StGB; Zuhälterei. Der Ehemann, der die eigene Erwerbstätigkeit aufgibt und die Funktion des Hausmannes übernimmt, weil seine Frau durch gewerbsmässige Unzucht mehr verdient und die finanziellen Bedürfnisse der Familie leichter befriedige...
  4. 113 IV 25
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. April 1987 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 201 StGB; Zuhälterei. Wer beide Erscheinungsformen der Zuhälterei i. S. von Abs. 1 und Abs. 2 verwirklicht, begeht nur ein Delikt nach Art. 201 StGB. Zwischen den Absätzen 1 und 2 des Art. 201 StGB besteht weder Ideal- noch Realkonkurrenz.
  5. 103 IV 92
    Relevanz
    26. Urteil des Kassationshofes vom 13. Mai 1977 i.S. B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 2 StGB. Aktive Zuhälterei. Diese Bestimmung verlangt nicht, dass der Zuhälter neben der eigennützigen Förderung der Unzucht sich auch im Sinne des Absatzes 1 ausbeuterisch unterhalten lasse. Eigennutz braucht nicht das ausschliessliche Mot...
  6. 97 IV 27
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 29. März 1971 i.S. Messerli gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 201 StGB. Zuhälterei. Begriff der Ausbeutung.
  7. 116 IV 338
    Relevanz
    63. Urteil des Kassationshofes vom 22. November 1990 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 198 f. StGB; Kuppelei, Vorschubleisten. 1. Nicht jede noch so entfernte oder geringfügige Form der gewinnsüchtigen Begünstigung oder Förderung der Unzucht stellt strafbare Kuppelei dar. Die sexuellen Handlungen müssen durch das Vorschubleisten erst...
  8. 88 IV 66
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Juli 1962 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 1 StGB. a) Nur der mit dem Makel des Verwerflichen behaftete Unterhaltsbezug aus dem unsittlichen Erwerb der Dirne stellt eine Ausbeutung dar. b) Die genannte Bestimmung verlangt nicht ein Ausbeutungsverhältnis von langer Dauer. c) Arbeits...
  9. 95 IV 131
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    33. Urteil des Kassationshofes vom 3. Oktober 1969 i.S. Sch. gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 206 StGB. Anlocken zur Unzucht. Die unaufdringliche Bekundung der Bereitschaft zur Unzucht, ebenso die Anwesenheit einer Dirne an einem Marktstand Prostituierter, hat nicht die Bedeutung eines Antrages; dieser setzt ein weitergehendes Tätigwerden d...
  10. 109 IV 43
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 11. April 1983 i.S. F. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 198 Abs. 2 StGB. Die Mündigkeit bestimmt sich nach schweizerischem Recht. Eine gemäss ihrem Heimatrecht volljährige 19 Jahre alte Österreicherin ist eine unmündige Person im Sinne von Art. 198 Abs. 2 StGB (E. 5). 2. Art. 198 Abs. 2 StGB, Art. 20...

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