Regeste
Art. 6 Abs. 2 lit. a BewB, Art. 12a BewV: Erwerb zum Zwecke der Arrondierung.
1. Zusammenfassung der Rechtsprechung auf dem Gebiete der Arrondierung (E. 3a).
2. Analoge Anwendung dieser Rechtsprechung auf den Erwerb zum Zwecke der Arrondierung von Stockwerkeigentum: ein berechtigtes Interesse ist anzunehmen, wenn Beweggründe oder spezielle Umstände eine solche Arrondierung rechtfertigen und das gesamte Eigentum des Erwerbers einen am Zweck gemessenen Umfang nicht übersteigt und die zu erwerbende Wohnung im Verhältnis zur ersten Wohnung nur von untergeordneter Bedeutung ist. Begriff der untergeordneten Bedeutung (E. 3b).
3. Anwendung dieser Grundsätze im vorliegenden Fall (E. 3c).