Regeste
1. Ablehnung der vom Gutachter vorgeschlagenen Familienerziehung gegenüber einem Jugendlichen, der in der Erziehungsanstalt nicht gebessert werden konnte.
2. Versetzung in die Strafanstalt unter Vorbehalt der Inkraftsetzung der Art. 93bis und 93ter StGB . Begriff der Unverbesserlichkeit.