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70 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://106-IB-1
  1. 106 Ib 1
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    1. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 15. Februar 1980 i.S. Eising gegen Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Erleichterte Einbürgerung (Art. 28 BüG); Wohnsitz (Art. 36 BüG). 1. Das in Art. 28 Abs. 1 BüG vorgesehene Erfordernis der Unmündigkeit muss im Zeitpunkt der Einreichung des Einbürgerungsgesuches erfüllt sein (E. 1). 2. Der Gesuchsteller muss gemäss Art....
  2. 121 II 49
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    8. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 20. März 1995 i.S. K. gegen EJPD (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Eheliche Gemeinschaft als Voraussetzung für die erleichterte Einbürgerung (Art. 27 und 28 BüG). Eine eheliche Gemeinschaft im Sinn von Art. 27 und 28 BüG setzt nicht nur das formelle Bestehen einer Ehe, sondern das Vorliegen einer tatsächlichen Lebensge...
  3. 106 Ib 8
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 7. März 1980 i.S. Jerie gegen Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Erleichterte Einbürgerung ( Art. 28 BüG). Die alternativen Voraussetzungen des Art. 28 Abs. 1 lit. a BüG müssen auch noch im Zeitpunkt des Einbürgerungsentscheides erfüllt sein.
  4. 105 Ib 225
    Relevanz
    36. Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 23. November 1979 i.S. Spada gegen Appellationsgericht (als Verwaltungsgericht) des Kantons Basel-Stadt (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Erwerb des Schweizer Bürgerrechts (Art. 5 Abs. 1 lit. a und Art. 57 Abs. 6 BüG). Die Eltern müssen zur Zeit der Geburt des Kindes den zivilrechtlichen (nicht den bürgerrechtlichen) Wohnsitz in der Schweiz haben.
  5. 97 I 689
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    100. Auszug aus dem Urteil vom 29. Oktober 1971 i.S. Landammann und Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. gegen Sparascio und Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.
    Regeste [D, F, I] Erleichterte Einbürgerung (Art. 27 BüG). Das Kind erwirbt das Kantons- und Gemeindebürgerrecht, das die Mutter besitzt oder zuletzt besass; besitzt die Mutter mehr als ein Kantons- und Gemeindebürgerrecht, erwirbt das Kind jedes Bürgerrecht.
  6. 128 II 97
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    12. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. G. gegen Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (Verwaltungsgerichtsbeschwerde) 5A.23/2001 vom 11. Februar 2002
    Regeste [D, F, I] Erleichterte Einbürgerung und Widerruf derselben (Art. 27 und 41 BüG). Im massgebenden Zeitraum bestand keine tatsächliche eheliche Gemeinschaft im Sinne von Art. 27 BüG (E. 3). Das blosse Fehlen der Einbürgerungsvoraussetzungen genügt nicht für eine Ni...
  7. 105 Ib 63
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    10. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour de droit public du 29 juin 1979 dans la cause Département fédéral de justice et police contre Vilchez (recours de droit administratif)
    Regeste [D, F, I] Erwerb des Schweizer Bürgerrechts (Art. 5 Abs. 1 a BüG; Art. 5 Abs. 1 u. Art. 57 Abs. 6 BüG). 1. Begriff des Wohnsitzes; Überprüfungsbefugnis (E. 3). 2. Das Kind einer mit einem Ausländer verheirateten Schweizerin kann sich nur auf Art. 5 Abs. 1 lit. a ...
  8. 106 Ib 353
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    54. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour de droit public du 11 novembre 1980 en la cause Batthyany contre Tribunal administratif du canton de Genève (recours de droit administratif)
    Regeste [D, F, I] Erwerb des Schweizerbürgerrechts gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a und 57 Abs. 6 BüG: Der Wohnsitzbegriff richtet sich nach dem Wohnsitzbegriff der Art. 23 und 25 ZGB (Bestätigung der Rechtsprechung) und nicht nach demjenigen des Art. 24 Abs. 2 ZGB.
  9. 97 I 685
    Relevanz
    99. Auszug aus dem Urteil vom 29. Oktober 1971 i.S. Bürgerrat der Stadt Basel und Müller gegen Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.
    Regeste [D, F, I] Erleichterte Einbürgerung (Art. 27 BüG). Das Kind erwirbt das Kantons- und Gemeindebürgerrecht, das die Mutter besitzt oder zuletzt besass; der Geburtsort des Kindes oder dessen Wohnort zurzeit des Einbürgerungsgesuches fallen ausser Betracht, ebenso de...
  10. 105 Ib 145
    Relevanz
    22. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 29. Juni 1979 i.S. Hardt gegen Regierungsrat des Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Erwerb des Schweizer Bürgerrechts (Art. 5 Abs. 1 lit. a und Art. 57 Abs. 6 BüG). Eine gestützt auf Art. 27 BüG erleichtert eingebürgerte Mutter gilt als Schweizer Bürgerin von Abstammung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 lit. a und 57 Abs. 6 BüG.

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