Regeste
Art. 52 Abs. 2, 59 Abs. 2, 60 Abs. 1 ZGB.
Ein Verein verfolgt nur dann einen wirtschaftlichen Zweck, der die Erlangung der Rechtspersönlichkeit ausschliesst, wenn er selber ein kaufmännisches Gewerbe betreibt (Wiederherstellung der vor BGE 88 II 209 geltenden Rechtsprechung).