Regeste
Persönliche Freiheit: Zulässigkeit einer Blutentnahme.
Es verstösst nicht gegen die persönliche Freiheit des Betroffenen, ihm allein aufgrund seiner Ähnlichkeit mit einem Robotbild Blut zu entnehmen und eine DNA-Analyse für die Aufklärung schwerer Sexualdelikte mit unbekannter Täterschaft durchzuführen. Wird der Betroffene durch die DNA-Analyse als Täter ausgeschlossen, ist die Blutprobe zu vernichten und sind die Daten zu löschen (E. 2).