Regeste
Anfechtung eines Erbteilungsvertrages (Art. 634/638 ZGB).
Zur Geltendmachung der Unverbindlichkeit eines solchen Vertrages wegen Willensmängel ist ein der Erbengemeinschaft nicht angehörender Zessionar eines Erbanteils nicht befugt, namentlich auch nicht zur gerichtlichen Auseinandersetzung hierüber mit den andern Erben. Art. 609 Abs. 1 und Art. 635 Abs. 2 ZGB , Art. 23 ff. OR (Erw. 2).
Herabsetzungsklage (Art. 522 ff. ZGB).
Klagerecht eines solchen aussenstehenden Zessionars? (Erw. 3).