Regeste
Verletzung von Grundeigentum; Abwehr ungerechtfertigter Einwirkungen (Art. 641 Abs. 2 ZGB).
Wird bei Strassenbauarbeiten auf einem Grundstück unmittelbar in die Substanz des Nachbargrundstücks eingegriffen (Abgrabungen), so hat dessen Eigentümer - gestützt auf Art. 641 Abs. 2 ZGB - einen Anspruch auf Beseitigung des Störungszustandes.