Regeste
Umfang des Fernmelderegals (Art. 1 TVG).
Elektrische oder radioelektrische Impulse sind nur dann "Zeichen" im Sinne von Art. 1 TVG, wenn sie zur sinnlichen Wahrnehmung durch den Menschen bestimmt sind. Vorrichtungen zur ferngesteuerten Öffnung von Garagetoren sind daher dem Fernmelderegal nicht unterstellt.