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392 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://109-III-93
  1. 109 III 93
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    26. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. September 1983 i.S. S. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug; Art. 271 Abs. 1 Ziff. 5 und Art. 265 Abs. 2 SchKG. Erhebt der Schuldner die Einrede des mangelnden neuen Vermögens, so hat das Betreibungsamt den Arrest desungeachtet zu vollziehen, wenn es nicht in den Notbedarf eingreifen muss.
  2. 113 III 139
    Relevanz
    32. Estratto della sentenza 17 dicembre 1987 della Camera delle esecuzioni e dei fallimenti nella causa Eggler e A 1 Tele-Video ed Elettronica S.A. contro Telecom Electronic S.A. e Ufficio esecuzione e fallimenti di Lugano (ricorso)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug (Art. 274 ff. SchKG). 1. Rekurslegitimation des Dritten, der das Eigentum an den arrestierten Vermögenswerten beansprucht, und des Arrestschuldners, der geltend macht, diese stünden im Eigentum des Dritten (Erw. 3). 2. Werden nicht die im ...
  3. 144 III 360
    Relevanz
    43. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_375/2017 vom 13. Juni 2018
    Regeste [D, F, I] Art. 80 f., Art. 149a Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung. Verjährungsfrist einer in einem ausländischen Schiedsurteil zugesprochenen Forderung, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde (...
  4. 108 III 33
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    13. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 31 mars 1982 dans la cause X. contre Y. (recours de droit public)
    Regeste [D, F, I] Art. 265 Abs. 2 SchKG; Erlangung neuen Vermögens. Berücksichtigung des Sparanteils einer gemischten Lebensversicherung, die zur Sicherstellung von Bankkonten hingegeben wurde, bei der Festsetzung des pfändbaren Betrages nach Erlangung neuen Vermögens.
  5. 114 III 40
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 27. Januar 1988 i.S. B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Festsetzung des unpfändbaren Lohnbetrages (Art. 325 Abs. 1 OR). Das Betreibungsamt hat auf Ersuchen eines Beteiligten den unpfändbaren Lohnbetrag auch dann festzusetzen, wenn der Arbeitnehmer nach der Abtretung eines Teils der Lohnforderung in Konkurs g...
  6. 108 III 6
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    3. Arrêt de la Chambre des poursuites et des faillites du 3 mars 1982 dans la cause Bopp contre Autorité de surveillance des Offices pour dettes et faillites du canton de Genève (recours LP)
    Regeste [D, F, I] Rechtsvorschlag; Art. 74 und 265 Abs. 2 und 3 SchKG. 1. Der Rechtsvorschlag gemäss Art. 74 SchKG unterliegt keinen formellen Anforderungen. Die blosse Unterschrift des Betriebenen in der Rubrik Rechtsvorschlag auf dem Zahlungsbefehl genügt. Aufzählung d...
  7. 114 III 26
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    8. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 22. Januar 1988 i.S. F. Treuhand (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Vor der Konkurseröffnung abgetretene künftige Lohnforderungen im Konkurs des Zedenten (Art. 197 Abs. 2 und Art. 265 Abs. 2 SchKG). Im Unterschied zu gewöhnlichen Forderungen wird die noch vor der Konkurseröffnung erfolgte Abtretung von künftigen Lohnfor...
  8. 116 III 66
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    15. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 19. September 1990 i.S. J.-AG gegen F. M. (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 81 und Art. 265 Abs. 1 SchKG. Der Konkursverlustschein bildet keinen urkundlichen Beweis für den Bestand einer Gegenforderung, die dem Begehren um definitive Rechtsöffnung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 SchKG verrechnungsweise entgegengehalten werden ...
  9. 136 III 51
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    5. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Bank Y. und Betreibungsamt Basel-Stadt (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_627/2009 vom 4. Dezember 2009
    Regeste [D, F, I] Art. 92 f., 265 f. SchKG; Fortsetzung der Betreibung gestützt auf einen Konkursverlustschein. Verhältnis der gerichtlichen Feststellung neuen Vermögens gemäss Art. 265a SchKG zur nachfolgenden Pfändung (E. 3).
  10. 113 III 10
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    5. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 5. Juni 1987 i.S. M. S. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG. Leistungen der beruflichen Altersvorsorge unterliegen - gleichgültig, ob das Vorsorgevermögen aus Arbeitgeber- oder aus Arbeitnehmerbeiträgen geäufnet wurde und ob die Leistungen in der Form von Renten oder als Kapitalabfindung ausgericht...

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