Regeste
Enteignung nachbarrechtlicher Unterlassungsansprüche; Bemessung der Minderwertsentschädigung (Art. 19 lit. a EntG).
1. Begriff der übermässigen Immission, die von einer Nationalstrasse ausgeht (Erw. 5).
2. Voraussetzungen der übermässigen Lärmplage (Erw. 6):
a) Sie muss für den Enteigneten unvorhersehbar sein (Erw. 6 a).
b) Sie muss für den Enteigneten schwer und intensiv sein (Erw. 6 b).
c) Sie muss den Enteigneten in ganz besonderer Weise treffen (Erw. 6 c).
3. Verdeutlichung der in BGE 94 I 300 und 301 gebrauchten Wendung "Agglomeration oder deren nächste Umgebung" (Erw. 6 d).