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42 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://110-III-32
  1. 110 III 32
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 25. Mai 1984 i.S. Silesa Finanz AG gegen Incoship AG und Rekursrichter für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantonsgerichts St. Gallen (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Rechtsvorschlag in der Wechselbetreibung; Hinterlegung der Forderungssumme (Art. 182 Ziff. 4 SchKG). Es ist nicht willkürlich, wenn der Richter nicht kotierte Obligationen ohne festen Kurswert nicht als genügende Hinterlage im Sinne von Art. 182 Ziff. 4...
  2. 95 I 253
    Relevanz
    36. Auszug aus dem Urteil vom 9. Juli 1969 i.S. Bank Rohner & Co. A.-G. gegen Architekturgemeinschaft Wildbolz & Huber und Kassationsgericht des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 86, 87 OG. Der Entscheid, mit dem in der Wechselrechtsbetreibung der Rechtsvorschlag bewilligt wird, stellt einen mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechtbaren Endentscheid dar (Erw. 1-3). Bezahlung des Checks unter einer auflösenden Bedingung? Erw...
  3. 90 III 67
    Relevanz 15%
    15. Entscheid vom 26. November 1964 i.S. Müller.
    Regeste [D, F, I] 1. Auslegung eines Beschwerdeantrages (Erw. 1 und 4). 2. Hinterlegung der Betreibungssumme durch einen Dritten zur Abwendung einer bevorstehenden Pfändung. Ist dieser Zweck gegenstandslos geworden, so ist der hinterlegte Betrag zurückzugeben. Das Betrei...
  4. 90 III 53
    Relevanz 15%
    12. Entscheid vom 24. Juli 1964 i.S. Schlatter.
    Regeste [D, F, I] Sicherstellung eines streitigen Miet- oder Pachtzinses durch Hinterlegung eines Barbetrages. Verzeichnung dieser Hinterlage in der Retentionsurkunde an Stelle von Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen. Art. 272-274 und Art. 286 Abs. 3 OR, Art. 898 Abs...
  5. 94 I 48
    Relevanz 15%
    8. Urteil vom 21. Februar 1968 i.S. Stalumag AG gegen Bichler & Co. und Bezirksgericht Neutoggenburg
    Regeste [D, F, I] Art. 59 BV. Die Klage auf Herausgabe eines Betrages, der Sicherheits halber hinterlegt worden ist, um ein Pfand oder retinierte Sachen auszulösen oder um die Bestellung eines Pfandrechtes abzuwenden, ist keine persönliche Ansprache . Sie braucht deshalb...
  6. 109 III 7
    Relevanz 15%
    3. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 18. Februar 1983 i.S. F. AG gegen G. und Rekursrichter für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantonsgerichts St. Gallen (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Verhältnis zwischen dem Rechtsvorschlag im eigentlichen Sinne und der Einrede des mangelnden neuen Vermögens nach Art. 265 Abs. 3 SchKG. 1. Hebt die Rekursinstanz einen Rechtsöffnungsentscheid auf, weil das beschleunigte Verfahren über die Einrede des m...
  7. 86 II 291
    Relevanz 15%
    46. Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Juli 1960 i. S. Thönen gegen Domag A.-G.
    Regeste [D, F, I] 1. Eine einstweilige Verfügung in einem Zivilrechtsstreit ist eine der Nichtigkeitsbeschwerde nach Art. 68 OG unterliegende Zivilsache. 2. Anwendung des kantonalen statt des massgebenden eidgenössischen Rechtes (Art. 68 Abs. 1 lit. a OG) durch verschlei...
  8. 97 I 309
    Relevanz 15%
    44. Auszug aus dem Urteil vom 9. Juni 1971 i.S. X. gegen Ernst Sutter AG und Rekursrichter für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantonsgerichtes St.Gallen.
    Regeste [D, F, I] Art. 190 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG. Eine Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung wegen betrügerischer Handlungen setzt voraus, dass schon vor deren Begehung zwischen dem Täter und dem Geschädigten ein Schuldverhältnis bestanden hat. Ausserdem müssen die ...
  9. 98 Ia 314
    Relevanz 15%
    50. Urteil vom 13. Juni 1972 i.S. Wehrli gegen Textilwerk Alpirsbach und Rekursrichter für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantonsgerichts St. Gallen.
    Regeste [D, F, I] Schweizerisch-deutsches Vollstreckungsabkommen vom 2. November 1929. Im Anwendungsbereich des Abkommens bietet Art. 59 BV dem Schuldner keinen Schutz (Erw. 1). Begriff der vorbehaltlosen Einlassung auf den Rechtsstreit im Sinne von Art. 2 Ziff. 3 des Ab...
  10. 87 I 365
    Relevanz 15%
    60. Urteil vom 27. September 1961 i.S. Bank Haerry & Co AG gegen Lamprecht und Rekursrichter für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantonsgerichts St. Gallen.
    Regeste [D, F, I] Art. 87 OG. Entscheide über Begehren um provisorische Rechtsöffnung sind Zwischenentscheide (Bestätigung der Rechtsprechung). Die Verweigerung der provisorischen Rechtsöffnung hat für den Gläubiger kemen nicht wiedergutzumachenden Nachteil zur Folge.

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