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195 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://110-IV-92
  1. 110 IV 92
    Relevanz
    29. Urteil des Kassationshofes vom 16. November 1984 i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 286 StGB; Hinderung einer Amtshandlung. Die verbale Weigerung, sich einem Atemlufttest (wegen angeblichen Fahrens in angetrunkenem Zustand) zu unterziehen, stellt keine Hinderung einer Amtshandlung dar.
  2. 116 IV 75
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. März 1990 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Fahren in angetrunkenem Zustand; Atemlufttest als Beweismittel (Art. 55 Abs. 2 und Art. 91 Abs. 1 SVG, Art. 138 VZV; Art. 249 BStP). Das Ergebnis eines Atemlufttests (im konkreten Fall 1,8%o) kann ohne Verletzung von Bundesrecht jedenfalls dann bei der ...
  3. 113 IV 87
    Relevanz
    24. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 19. Oktober 1987 i.S. L. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Vereitelung einer Blutprobe. Wurde auf die amtliche Anordnung der Blutprobe verzichtet, fehlt es an einer objektiven Voraussetzung der Strafbarkeit.
  4. 111 IV 170
    Relevanz
    42. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 18. September 1985 i.S. B. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 55 Abs. 2, 91 Abs. 1 SVG; Art. 138 Abs. 3 VZV. Art. 138 Abs. 3 VZV verbietet den kantonalen Behörden nicht, bei einem Atemlufttestergebnis von weniger als 0,6 Gewichtspromillen eine Blutprobe anzuordnen. Die Anordnung einer Blutprobe ist insbesonde...
  5. 127 IV 172
    Relevanz
    28. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 29. Juni 2001 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Nidwalden gegen X. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 249 BStP; Art. 55 und 91 Abs. 2 SVG; Art. 138 Abs. 1 VZV. Fahren in angetrunkenem Zustand; Nachweis der Angetrunkenheit. Die geeignete Untersuchungsmassnahme zur Feststellung der Angetrunkenheit ist die Blutprobe. Wurde aber entgegen Art. 138 Abs. ...
  6. 123 II 97
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 9. Januar 1997 i.S. Z. gegen Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 3 lit. b SVG und 22 Abs. 1 SVG; Art. 30 Abs. 4 VZV; Warnungsentzug nach Aberkennung des schweizerischen Führerausweises durch ausländische Behörden. Für den Warnungsentzug des Führerausweises dürfen auch im Ausland begangene Verkehrsregelve...
  7. 106 IV 64
    Relevanz
    22. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 13. März 1980 i.S. W. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell A.Rh. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 138 ff. VZV. Feststellung der Angetrunkenheit. Kann die Blutprobe nicht vorgenommen werden, besteht keine Pflicht, den Verdächtigten im Sinne von Art. 140 VZV ärztlich zu untersuchen.
  8. 129 IV 290
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    44. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale dans la cause X. contre Ministère public du canton de Fribourg (pourvoi en nullité) 6S.191/2003 du 26 août 2003
    Regeste [D, F, I] Art. 55 Abs. 2 SVG und Art. 138 Abs. 1 VZV; Blutprobe, Bestimmung der Blutalkoholkonzentration. Der Vorrang der Blutprobe gemäss Art. 55 Abs. 2 SVG und Art. 138 Abs. 1 VZV bedeutet insbesondere, dass der Richter an den Minimal- und den Maximalwert der B...
  9. 95 IV 144
    Relevanz
    36. Urteil des Kassationshofes vom 31. Oktober 1969 i.S. Hammel gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG; Vereitelung der Blutprobe. Entscheidend ist, ob der Täter mit einer Blutprobe oder anderen Massnahmen rechnete oder rechnen musste.
  10. 104 Ib 194
    Relevanz
    33. Urteil vom 10. November 1978 i.S. X. gegen Regierungsrat des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Entzug des Führerausweises; Fehlen der gesetzlichen Grundlage. Die Vereitelung der Blutprobe im Sinne von Art. 91 Abs. 3 SVG stellt mangels gesetzlicher Grundlage keinen Entzugsgrund dar.

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