Regeste
Art. 60 VwVG, Art. 101 lit. a und b OG ; Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Praxisänderung).
Wo die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid in der Hauptsache ausgeschlossen ist, steht dieses Rechtsmittel nach dem Grundsatz der Einheit des Prozesses ( Art. 101 lit. a und b OG ) auch nicht gegen Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 60 VwVG zur Verfügung.