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Arbeitsvertrag; Kündigung zur Unzeit durch den Arbeitgeber.
Eine Arbeitsunfähigkeit, die während der Zusatzfrist gemäss Art. 336c Abs. 3 OR eintritt, löst keine neue Sperrfrist aus (Bestätigung der Rechtsprechung).
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Artikel: Art. 336c Abs. 3 OR