Regeste
Art. 4 BV; Rückerstattung von Gebühren.
Es verstösst gegen Art. 4 BV, die Rückerstattung von Bewilligungsgebühren für das Aufstellen von Geldspielautomaten zu verweigern, wenn infolge einer Gesetzesänderung der Betrieb dieser Automaten während der Bewilligungsdauer verboten wird.