Regeste
Beurkundung eines Liegenschaftsverkaufs aufgrund eines Ehevertrags (Art. 657 ZGB und Art. 55 SchlT ZGB).
§ 237 Abs. 2 des EG zum ZGB des Kantons Zürich, der für die Beurkundung von Rechtsgeschäften über im Kanton Zürich gelegene Grundstücke die lex rei sitae vorsieht, verstösst nicht gegen Bundesrecht, auch wenn bei Geschäften unter Ehegatten mit mehreren Grundstücken in verschiedenen Kantonen unter Umständen mehrere Eheverträge abgeschlossen werden müssen (Bestätigung der Rechtsprechung).