Regeste
Art. 82 Abs. 1 SchKG; Schuldanerkennung, die von einem Vertreter des Betriebenen unterzeichnet ist.
Es verstösst auch dann nicht gegen Art. 4 BV, gestützt auf die von einem Vertreter unterzeichnete Schuldanerkennung provisorische Rechtsöffnung zu erteilen, wenn keine schriftliche Vollmacht des Betriebenen vorliegt.