Regeste
Schweizerisch-italienisches Abkommen über Soziale Sicherheit (Art. 8 lit. a).
Saisonarbeiter können ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, wenn sie daselbst dauernd zu verbleiben beabsichtigen und ihre Aufenthaltszeit zur Erlangung einer Ganzjahresbewilligung genügt.