Regeste
Art. 39 Abs. 1 und 3 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG); Nebenbetriebsstatus und Öffnungszeiten von Verkaufsgeschäften im Hauptbahnhof Zürich.
Begriff des Bahnnebenbetriebs: Bestätigung der im Entscheid "Stadelhofen" (BGE 117 Ib 114 ff.) entwickelten Grundsätze und der Feststellung, dass als unzulänglich und überholt empfundene kantonale oder kommunale Ladenöffnungszeiten nicht durch eine überdehnte Auslegung eisenbahnrechtlicher Regelungen ausgehöhlt werden dürfen (E. 3 u. 4).
Richtlinien zur künftigen Beurteilung des Nebenbetriebscharakters von Geschäften (E. 6).
Öffnungszeiten im Hauptbahnhof Zürich (E. 7).