Regeste
Schutz vor nichtionisierender Strahlung (Art. 3 Abs. 3 und Abs. 9 NISV).
Überprüfung der im Standortdatenblatt angegebenen äquivalenten Strahlungsleistung ERP (Art. 3 Abs. 9 NISV; E. 4).
Balkone und Dachterrassen zählen nicht zu den Orten mit empfindlicher Nutzung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 NISV, an denen die Anlagegrenzwerte eingehalten werden müssen (E. 6).