Regeste
Art. 89 Abs. 2 lit. d BGG; Art. 57 Abs. 1 lit. g IVG; Art. 41 Abs. 1 lit. i IVV in Verbindung mit Art. 62 Abs. 1bis ATSG; Art. 61 lit. d ATSG; Beschwerdelegitimation der IV-Stellen.
Die IV-Stelle ist legitimiert, den Entscheid des kantonalen Gerichts mit dem Antrag an das Bundesgericht weiterzuziehen, es sei - abweichend von der Verfügung - keine Invalidenrente zuzusprechen (E. 2).