Regeste
Steueramnestie gemäss BG vom 15. März 1968.
Zulässigkeit der Erhebung einer kantonalen Schenkungssteuer auf Erbvorempfängen.
1. Die vom Amnestiegesetz verwendeten Begriffe "Vermögenserwerb von Todes wegen" (Art. 2 Abs. 1 lit. a AmnG) und "Schenkung" (Art. 2 Abs. 1 lit. d AmnG) sind Begriffe des Bundesrechts (E. 2).
2. Jede zu Lebzeiten des Verfügenden vollzogene unentgeltliche Zuwendung ist eine Schenkung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 lit. d AmnG (E. 3).