Regeste
Art. 312 StGB.
Amtsmissbrauch ist auch dann gegeben, wenn ein Beamter zwar legitime Ziele verfolgt, aber zur Erreichung derselben in unverhältnismässiger Weise Gewalt anwendet.
document entier:
résumé partiel:
allemand
français
italien
Article: Art. 312 StGB