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Zustellung einer Betreibungsurkunde (Art. 65 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG).
Auch der nicht dem Verwaltungsrat angehörende Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft muss zur Entgegennahme einer Betreibungsurkunde berechtigt sein.
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Artikel: Art. 65 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG