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178 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://119-III-57
  1. 119 III 57
    Relevanz
    15. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 23. Juni 1993 i.S. T. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung von Betreibungsurkunden (Art. 65 und 66 SchKG). Begründet eine Aktiengesellschaft ihr Domizil bei einer Aktiengesellschaft, so nimmt diese die Stellung eines Bevollmächtigten ein, wie ihn der am Betreibungsort nicht anwesende Schuldner bestim...
  2. 120 III 64
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 31. August 1994 i.S. S. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 77 SchKG. Art. 79 Abs. 1 OG. Art. 65 und Art. 66 Abs. 1 SchKG. Die Aufsichtsbehörden über Schuldbetreibung und Konkurs sind nicht zuständig für die Bewilligung des nachträglichen Rechtsvorschlages (E. 1). Eine staatsrechtliche Beschwerde kann nicht...
  3. 88 III 12
    Relevanz
    3. Entscheid vom 2. Februar 1962 i.S. Moor.
    Regeste [D, F, I] Widerruf von Verfügungen. Das Betreibungs- oder Konkursamt kann eine von ihm erlassene Verfügung nur während der Beschwerdefrist widerrufen, es wäre denn, sie sei nichtig. Die Zustellung einer Betreibungsurkunde an eine Person, die nicht berechtigt ist,...
  4. 125 III 384
    Relevanz
    66. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurs-kammer von 18. Oktober 1999 i.S. O. AG (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 65 SchKG; Zustellung von Betreibungsurkunden. Betreibungsurkunden können den in Art. 65 Abs. 1 SchKG als Vertreter genannten Personen auch ausserhalb des Geschäftslokals der betriebenen juristischen Person oder Gesellschaft zugestellt werden, ohne ...
  5. 118 III 10
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 28. Oktober 1992 i.S. X. Versicherungsgesellschaft (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung von Betreibungsurkunden (Art. 65 SchKG). Entsprechend der Vorschrift von Art. 65 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG sind an eine Aktiengesellschaft gerichtete Betreibungsurkunden - insbesondere der Zahlungsbefehl - einem Mitglied der Verwaltung oder einem ...
  6. 134 III 112
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. AG gegen Y. GmbH (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_421/2007 vom 13. Dezember 2007
    Regeste [D, F, I] Art. 64 und 65 SchKG; Zustellung von Betreibungsurkunden. Betreibungsurkunden können den in Art. 65 Abs. 1 SchKG als Vertreter genannten Personen unmittelbar auch ausserhalb des Geschäftslokals der betriebenen juristischen Person oder Gesellschaft zuges...
  7. 109 III 4
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. Februar 1983 i.S. K. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 65 und 67 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG: Mangelnde Angabe des Vertreters der zu betreibenden juristischen Person im Betreibungsbegehren. Wenn der Schuldner eine juristische Person ist, hat der Gläubiger den Namen eines berechtigten Vertreters anzugeben, dem...
  8. 88 III 135
    Relevanz
    21. Entscheid vom 20. November 1962 i.S. Schröder.
    Regeste [D, F, I] Wohnsitz des Schuldners - als Ort der Betreibung (Art. 46 Abs. 1 SchKG); - als Ort der Zustellung der Betreibungsurkunden, wofür allenfalls ausserdem der (dem Betreibungsamt gemeldete) Arbeitsort in Betracht fällt (Art. 64 Abs. 1 SchKG). Der Wohnsitz be...
  9. 87 III 54
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    11. Entscheid vom 15. September 1961 i.S. Aerni.
    Regeste [D, F, I] Der Wohnort des Gläubigers muss auch dann im Betreibungsbegehren angegeben werden (gemäss Art. 67 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG), wenn über seine Person Gewissheit besteht und er in der Betreibung durch einen Bevollmächtigten vertreten wird. Hat der Gläubiger ke...
  10. 100 III 3
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Entscheid vom 26. März 1974 i.S. ILB.
    Regeste [D, F, I] Zustellung von eingeschriebenen Sendungen an Postfachinhaber. Eine an einen Postfachinhaber adressierte eingeschriebene Sendung ist erst in jenem Zeitpunkt als zugestellt zu betrachten, in welchem sie am Postschalter abgeholt wird. Geschieht dies nicht ...

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Beispiel: Baubewilligung -Gewässerschutz