Regeste
Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichungen, Videothek.
Videofilme mit gewalttätigen geschlechtlichen Handlungen erfüllen den Tatbestand.
Der Verleih von Filmen mit weicher Pornographie in Videotheken, d.h. in Lokalen, deren Geschäftsbereich sich nicht ausschliesslich auf weiche Pornographie beschränkt, erfüllt den Tatbestand.