Regeste
Art. 105 Abs. 2 OG.
Trotz der beschränkten Überprüfungsbefugnis gilt im Rahmen dieser Bestimmung die Untersuchungsmaxime.
Art. 5 Abs. 2 AHVG.
Grundsätzliches zur Abgrenzung der selbständigen von der unselbständigen Erwerbstätigkeit. Der Handelsagent übt in derRegel eine unselbständige Erwerbstätigkeit aus. Bestätigung der Praxis.