Regeste
Reinertrag der juristischen Person (Art. 49 WStB).
Steuerrechtliche Behandlung von Zinsen, welche eine Immobiliengesellschaft für ein von Inhabern von Beteiligungsrechten gegebenes Darlehen bezahlt hat. Umstände, unter denen ein Teil dieser Zinsen als Verzinsung des verdeckten Eigenkapitals zu betrachten und dementsprechend zu versteuern ist (E. 2).