Regeste
Art. 4 BV; Zinsabzug auf dem Baukredit.
Es ist nicht willkürlich, die zulasten des Baukontos laufenden Zinsen als Aufwand anzusehen, der dem Grundstück einen Wertzuwachs verschafft, und sie nicht als Abzug vom Bruttoeinkommen des Steuerpflichtigen zuzulassen.