Regeste
Beamtenrecht; wohlerworbene Rechte gegenüber der Pensionskasse.
Schutz der finanziellen Ansprüche von Beamten (E. 3a). Begründung wohlerworbener Rechte durch individuell abgegebene Zusicherungen (E. 3c und d). Widerruf von Verwaltungsakten (E. 3e).