Regeste
Art. 6bis, Art. 6quater, Art. 23bis und Art. 23ter AHVV : Berechnung des Sonderbeitrags.
Der Freibetrag nach Art. 6quater AHVV ist auch dann nicht anwendbar, wenn der Liquidationsgewinn nach Vollendung des 62. bzw. 65. Altersjahres erzielt worden ist.