Regeste
Haftung des Werkeigentümers.
1. Art. 48 und 55 Abs. 1 lit. b OG . Endentscheid; formelle Anforderungen an den Berufungsantrag (E. 1).
2. Zum Begriff des Werkes im Sinne von Art. 58 OR; Mängel an öffentlichen Strassen oder Wegen als besondere Fälle der Werkhaftung (E. 2).
3. Für den Unfall infolge eines ungesicherten Zuganges zu einem Keller haftet ein Kioskeigentümer selbst dann, wenn der Innenausbau Sache des Pächters war (E. 3).