Regeste
Art. 42 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; Verwahrung.
Bei einem zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Ausländer kann der Richter nicht anstelle der Verwahrung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zu ihrer Anordnung erfüllt sind, auf Landesverweisung erkennen. Er darf von der Verwahrung auch nicht deswegen absehen, weil er nach der Ausweisung des Täters aus der Schweiz dessen Inhaftierung im Ausland als sicher ansieht. Grenzen des richterlichen Ermessens.