Regeste
Art. 15 Abs. 2 UVG; Art. 22 Abs. 2 lit. b, Art. 24 Abs. 2 UVV : Versicherter Verdienst für die Bemessung der Renten.
- Zusammenfassung der Rechtsprechung zu Art. 24 Abs. 2 UVV.
- Kinderzulagen, auf die erst nach Eintritt des Unfallereignisses ein Anspruch entsteht, sind im Rahmen von Art. 24 Abs. 2 UVV, welche Bestimmung einzig die Anpassung des versicherten Verdienstes an die allgemeine Lohnentwicklung, nicht aber an andere Änderungen in den erwerblichen Verhältnissen bezweckt, nicht zu berücksichtigen.