Regeste
Art. 38 Abs. 1 OR und Art. 543 Abs. 2 und 3 OR . Einfache Gesellschaft; Vertretung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter.
Tragweite der gesetzlichen Vermutung der Vertretungsmacht eines Gesellschafters, dem die Geschäftsführung überlassen ist (E. 4).
Voraussetzungen, unter denen Stillschweigen der Mitgesellschafter Genehmigung der Handlungen des geschäftsführenden Gesellschafters bedeutet (E. 5).