Regeste
Die Abgrenzung Geschäfts-/Privatvermögen bei gemischt genutzten Liegenschaften richtet sich unter der Herrschaft des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer neu nach der Präponderanzmethode; die bisherige Rechtsprechung, wonach eine Wertzerlegung vorzunehmen war (BGE 111 V 84 Erw. 2b), erweist sich insofern als hinfällig.
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BGE: 111 V 84
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