Regeste
Art. 16 Abs. 2 und 3, Art. 17 Abs. 1bis, 2 und 3 SVG ; Art. 30 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 1 VZV ; Wiedererteilung des zu Warnzwecken entzogenen Führerausweises.
Die Wiedererteilung des zu Warnzwecken entzogenen Führerausweises nach Ablauf der Massnahme darf nicht an Bedingungen oder Auflagen geknüpft werden. Zulässig ist dies hingegen bei der vorzeitigen Rückgabe des Ausweises (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3).