Regeste
Art. 9 BV; Verdacht auf sexuellen Kindsmissbrauch; Begutachtung.
Für die Abklärung des Wahrheitsgehalts von kindlichen Zeugenaussagen bei Verdacht auf sexuellen Kindsmissbrauch bestehen fachliche Standards (E. 2).
Methodische Grundlagen der aussagepsychologischen Begutachtung (E. 2 und 3).