Regeste
Art. 97 Abs. 2 AHVG; Art. 41 und 81 IVG ; Art. 88bis IVV; Art. 55 Abs. 3 VwVG; Art. 54 Abs. 1, Art. 55 Abs. 2 und Art. 56 ATSG : Aufschiebende Wirkung; Dauer.
Bestätigung der Rechtsprechung gemäss BGE 106 V 18, wonach der mit der revisionsweise verfügten Herabsetzung oder Aufhebung einer Rente oder Hilflosenentschädigung verbundene Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde bei Rückweisung der Sache an die Verwaltung auch für den Zeitraum dieses Abklärungsverfahrens bis zum Erlass der neuen Verwaltungsverfügung andauert.
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regesto:
tedesco
francese
italiano
referenza
DTF: 106 V 18
Articolo:
Art. 97 Abs. 2 AHVG,