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Steuerbefreiung des Bundes nach der Revision von Art. 10 Abs. 1 GarG.
Wie schon unter dem alten Recht ist der Bund von der Grundstückgewinnsteuer befreit. Neu ist die Befreiung von der Handänderungssteuer..
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Artikel: Art. 10 Abs. 1 GarG