Regeste
Art. 8 und Art. 14 EMRK ; Art. 8 Abs. 3 und Art. 190 BV ; Art. 8 Abs. 1 und Art. 16b-h EOG ; kein Anspruch auf Betriebszulagen bei Mutterschaft.
Nach dem klaren Willen des Gesetzgebers besteht bei Mutterschaft selbständig erwerbender Frauen, anders als bei selbständig erwerbenden Dienstleistenden, kein Anspruch auf Betriebszulagen zusätzlich zur Mutterschaftsentschädigung (E. 3).
Mangels vergleichbarer Sachverhalte innerhalb des Schutzbereichs einer Konventionsgarantie ist Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK nicht anwendbar und liegt keine verpönte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor (E. 4).