Regeste
Art. 20 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 IVG, je in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung; Art. 36, Art. 69 Abs. 2 IVV , in der bis 31. Dezember 2002 geltenden Fassung: Abklärung der Verhältnisse hinsichtlich des Anspruchs auf Beiträge für die Pflege Minderjähriger.
Zum Beweiswert eines Abklärungsberichts der IV-Stelle für die Bemessung der Hilflosigkeit (Erw. 6.1 und 6.2).