Regeste
Art. 26 Abs. 1 SVG.
Wer das Bremspedal seines Motorfahrzeuges so antippt, dass die Bremslichter aufleuchten, das Fahrzeug aber nicht oder nur unwesentlich verzögert wird, um den viel zu nahe aufgeschlossen folgenden Fahrzeuglenker auf sein gefährliches Verhalten aufmerksam zu machen, verletzt keine Verkehrsregel.